Hörgeräteversicherung – Damit ein Missgeschick nicht zum Problem wird
Es passiert schneller, als man denkt: Ein Moment der Unachtsamkeit, das Hörgerät rutscht aus der Hand, fällt auf den Boden und ist beschädigt. Oder es bleibt nach dem Schwimmen in der Hosentasche – und funktioniert plötzlich nicht mehr. Manchmal ist es einfach weg, verloren auf einer Reise oder in der Hektik des Alltags.
Gerade weil moderne Hörgeräte technisch so ausgefeilt sind, können Schäden oder Verluste teuer werden. Eine Hörgeräteversicherung schützt Sie vor solchen finanziellen Überraschungen. Innerhalb von vier Wochen nach dem Kauf können Sie den Versicherungsschutz direkt bei uns abschließen – schnell, unkompliziert und weltweit gültig.
Welche Schäden sind versichert?
- Bruchschäden – Das Hörgerät fällt zu Boden oder wird beschädigt.
- Wasser und Feuchtigkeit – Flüssigkeit dringt ins Gehäuse ein, die Elektronik wird beschädigt.
- Verlust – Das Hörgerät bleibt liegen oder ist plötzlich nicht mehr auffindbar.
- Unfälle – Ein Sturz oder eine äußere Krafteinwirkung beschädigt die Technik.
- Diebstahl – Ihr Hörgerät wird gestohlen.
Wichtig: Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder mangelnde Pflege (z. B. fehlende Trocknung) sind nicht versichert.
Wie funktioniert die Versicherung?
- Die Versicherung kann innerhalb von vier Wochen nach Kauf abgeschlossen werden.
- Der Schutz gilt weltweit, auch auf Reisen.
- Im Schadensfall übernehmen wir die komplette Abwicklung – von der Meldung bis zur Reparatur oder zum Ersatzgerät.
Was tun im Schadensfall?
Falls Ihr Hörgerät beschädigt wurde oder verloren gegangen ist, melden Sie den Schaden so schnell wie möglich. Je nach Fall benötigen wir folgende Unterlagen:
- Nachweis des Versicherungsschutzes
- Bei Diebstahl: Die polizeiliche Anzeige
- Bei Verlust: Die Meldung beim Fundbüro
Wir kümmern uns um alles Weitere und sorgen dafür, dass Sie schnellstmöglich wieder ein funktionierendes Hörgerät haben.
Sie möchten einen Schaden melden?
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder besuchen Sie eine unserer Filialen.