ICP-Hörgeräte – Hörgerät und Gehörschutz zugleich
Lärm am Arbeitsplatz kann für Menschen mit Hörverlust ein großes Problem darstellen. Einerseits ist ein Gehörschutz vorgeschrieben, andererseits benötigen Schwerhörige ein Hörgerät, um überhaupt etwas zu verstehen. Doch normale Hörgeräte darf man unter Ohrschützern nicht tragen, weil das die Ohren zusätzlich schädigen könnte. Zieht man das Hörgerät aus, hört man wichtige Warnsignale oder Anweisungen nicht mehr. Die Lösung für dieses Dilemma bieten ICP-Hörgeräte: Sie vereinen Hörgerät und Gehörschutz in einem und ermöglichen sicheres Hören selbst in lautester Umgebung.
Was sind ICP-Hörgeräte?
ICP-Hörgeräte sind spezielle Hörsysteme, die gleichzeitig als anerkannter Gehörschutz dienen. Die Abkürzung ICP steht für „Insulating Communication Plastic“ – dieser Begriff beschreibt bereits die Funktion: Diese Geräte schirmen gefährlichen Umgebungslärm ab (insulating), ermöglichen aber weiterhin die Kommunikation (communication). Praktisch bedeutet das, dass ein ICP-Hörgerät wie ein reguläres Hörgerät Hörverluste ausgleicht, dabei aber das Ohr vor übermäßigem Lärm schützt. Technisch gesehen sind ICP-Hörsysteme als persönliche Schutzausrüstung (PSA) zugelassen und gelten dennoch vollwertig als Medizinprodukt. Sie wurden ursprünglich vom Hersteller Hörluchs® entwickelt und sind derzeit die einzigen Hörgeräte, die offiziell für den Einsatz am Lärmarbeitsplatz zugelassen sind.
Für wen sind ICP-Hörgeräte geeignet?
ICP-Hörgeräte kommen überall dort zum Einsatz, wo dauerhaft hohe Lärmpegel herrschen und gleichzeitig ein Hörverlust vorliegt. Typische Anwendungsfälle sind berufliche Umgebungen wie Fabrikhallen, Werkstätten, Baustellen oder andere laute Arbeitsplätze. Arbeitnehmer in solchen Bereichen müssen normalerweise stets Gehörschutz tragen. Schwerhörige Beschäftigte stehen dann vor dem Problem, dass sie ihr Hörgerät nicht benutzen dürfen, während sie Gehörschutz tragen. Genau für diese Personen sind ICP-Hörgeräte gedacht. Sie sind die einzige sichere Lösung, um trotz Schwerhörigkeit in lauter Umgebung arbeiten zu können. Besonders sinnvoll sind sie, wenn am Arbeitsplatz Kommunikation erforderlich ist (z.B. Gespräche mit Kollegen) oder wenn Maschinengeräusche und Alarmsignale wahrgenommen werden müssen. Dank ICP-Hörgeräten können Betroffene sicher ihrer Arbeit nachgehen, ohne auf Hörunterstützung verzichten zu müssen.
Wie funktionieren ICP-Hörgeräte?
Ein ICP-Hörgerät sieht auf den ersten Blick aus wie ein normales Hinter-dem-Ohr (HdO)- oder Im-Ohr (IdO)-Hörgerät, verfügt jedoch über besondere Merkmale. Zum einen wird es mit einer speziellen Otoplastik (maßgefertigten Passstück fürs Ohr) ausgestattet, die wie ein Gehörschutzstöpsel den Gehörgang vor Lärm abdichtet. Zum anderen ist im Hörgerät ein Lärmarbeitsplatz-Programm hinterlegt: Dieses Software-Programm sorgt dafür, dass gefährlicher Lärm nicht verstärkt wird. Laute Umgebungsgeräusche werden also auf ein unschädliches Niveau gedämpft. Gleichzeitig verstärkt das Gerät gezielt wichtige Sprachfrequenzen, damit Sprache und Warnsignale weiterhin gut hörbar bleiben. Moderne ICP-Hörsysteme trennen Sprache von Störgeräuschen und verhindern eine Verstärkung über bestimmte Dezibel-Werte hinaus. So hört der Träger z.B. die Durchsage eines Kollegen oder ein Warnhorn klar und deutlich, während der ohrenbetäubende Maschinenlärm im Hintergrund stark reduziert wird.
ICP-Hörgeräte sind vollwertige digitale Hörgeräte. Das bedeutet, sie bieten denselben Komfort und technische Ausstattung wie aktuelle Hörgeräte-Modelle. Viele ICP-Geräte verfügen etwa über mehrere Hörprogramme und automatische Funktionen für verschiedene Umgebungen. Teilweise sind auch Bluetooth-Hörgeräte als ICP-Version erhältlich, sodass eine Verbindung zum Smartphone oder Funkgeräten am Arbeitsplatz möglich ist. Auch spezielle Bauformen gibt es: Zum Beispiel das ICP-TiK® (Tief-im-Kanal), ein miniaturisiertes ICP-Hörgerät, das nahezu unsichtbar im Ohr sitzt und beim Tragen von Schutzhelm oder Brille nicht stört. Unabhängig von der Bauform gilt: Das ICP-Hörsystem schützt das Restgehör und verbessert das Verstehen zugleich – es arbeitet wie ein intelligenter Filter für Ihre Ohren.
Vorteile von ICP-Hörgeräten im Überblick
- Hörgerät und Gehörschutz in einem: Sie benötigen kein separates Schutzohrstöpsel, da das ICP-Hörgerät beide Funktionen gleichzeitig erfüllt.
- Kommunikation trotz Lärm: Gespräche mit Kollegen und Kunden bleiben möglich, weil Stimmen gezielt verstärkt und verständlich übertragen werden.
- Warnsignale hörbar: Wichtige Geräusche wie Alarme, Maschinenwarnungen oder Hupen dringen weiterhin zu Ihnen durch – für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz.
- Effektive Lärmdämmung: Schädlicher Umgebungslärm wird zuverlässig gedämpft, sodass Ihr Gehör vor weiterer Lärmschädigung bewahrt bleibt.
- Hoher Tragekomfort: ICP-Geräte sind so konzipiert, dass sie auch unter Helmen oder Gehörschutz-Kapseln nicht stören. Dank individueller Maßanfertigung sitzen sie bequem und sicher im Ohr.
- Vielseitig einsetzbar: Nach Feierabend können Sie Ihr ICP-Hörgerät wie ein normales Hörgerät im Alltag nutzen – z.B. zu Hause, im Straßenverkehr oder bei Freizeitaktivitäten. Eine Doppelversorgung ist nicht nötig.
Kosten und Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft
Da ICP-Hörgeräte hochentwickelte Speziallösungen sind, können sie teurer sein als Standard-Hörgeräte. Die gute Nachricht für Betroffene: In vielen Fällen übernehmen die Berufsgenossenschaften (BG) oder Unfallversicherungsträger die Kosten zu 100 %. Voraussetzung dafür ist, dass die Hörminderung als anerkannte Lärmschwerhörigkeit gilt – also eine anerkannte Berufskrankheit, verursacht durch Lärm am Arbeitsplatz. Ist dies der Fall, hat der Versicherte Anspruch auf eine vollständige Versorgung mit einem geeigneten ICP-Hörsystem. Die BG übernimmt dann meist nicht nur die Kosten der Geräte, sondern oft auch Zubehör wie Otoplastiken, Batterien (bzw. Akkus) und zukünftige Serviceleistungen. Nach etwa fünf Jahren besteht in der Regel sogar Anspruch auf eine neue Hörgeräte-Versorgung, damit stets ein technisch aktuelles System genutzt werden kann.
Der Weg zur Kostenübernahme führt über eine medizinische Diagnose: Zunächst muss ein HNO-Arzt feststellen, dass eine lärmbedingte Schwerhörigkeit vorliegt. Dieser erstellt einen Befund und verordnet bei Bedarf ein ICP-Hörgerät. Mit dieser Verordnung wenden Sie sich an einen Hörakustiker, der auf ICP spezialisiert ist. Gemeinsam wird ein Antrag an die zuständige Berufsgenossenschaft gestellt. Wird die Lärmschwerhörigkeit von der BG als Berufskrankheit anerkannt und die Versorgung genehmigt, entstehen für Sie keine Kosten – die Finanzierung des ICP-Hörgeräts erfolgt dann komplett durch die BG. Sollte keine berufliche Ursache vorliegen, wird ein ICP-Gerät wie ein normales Hörgerät behandelt: Die gesetzliche Krankenkasse bezuschusst es im Rahmen der Hilfsmittelversorgung, allerdings ohne die speziellen Mehrleistungen der BG. Ihr Hörakustiker berät Sie auch in diesem Fall zu den entstehenden Kosten und möglichen Alternativen.
Anpassung nur durch zertifizierte Partner
ICP-Hörgeräte erfordern eine besondere Expertise – schließlich gilt es, Hörverlust und Lärmschutz in einem System perfekt zu vereinen. HÖRLAND ist dafür Ihr ICP-zertifizierter Partner: Unsere Fachakustiker haben eine spezielle Ausbildung absolviert und kennen die technischen sowie formellen Anforderungen genau. Bei uns erhalten Sie nicht nur die präzise Anpassung des Hörgeräts an Ihr individuelles Gehör und die spezifischen Bedingungen Ihres Arbeitsplatzes, sondern auch eine umfassende Beratung rund um die Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft.
Wir begleiten Sie von der Auswahl des passenden ICP-Modells über die Feineinstellung bis hin zur Einreichung aller notwendigen Unterlagen bei der BG. So stellen wir sicher, dass Sie optimal versorgt sind und sämtliche Formalitäten reibungslos ablaufen. Werfen Sie gern einen Blick in unsere Filialübersicht – dort finden Sie den HÖRLAND-Standort in Ihrer Nähe, der für ICP-Versorgungen autorisiert ist.
Häufige Fragen zu ICP-Hörgeräten
Wofür steht die Abkürzung ICP?
ICP steht für „Insulating Communication Plastic“. Wörtlich übersetzt bedeutet das etwa „isolierender Kommunikations-Kunststoff“. Diese Abkürzung wurde vom Hersteller Hörluchs® geprägt und bringt zum Ausdruck, dass das Material und die Technik des Hörgeräts einerseits isolierend gegen Lärm wirken, andererseits Kommunikation ermöglichen. Kurz gesagt: Es ist ein Hörgerät mit integrierter Gehörschutzfunktion.
Worin unterscheiden sich ICP-Hörgeräte von normalen Hörgeräten?
Der Hauptunterschied liegt in der Gehörschutzfunktion. Ein normales Hörgerät verstärkt alle Umgebungsgeräusche nach Bedarf und darf nicht in sehr lauter Umgebung unter einem Gehörschutz getragen werden, da es das Ohr gefährden könnte. Ein ICP-Hörgerät dagegen ist speziell dafür gebaut, in extrem lauter Umgebung eingesetzt zu werden. Es besitzt technische Vorkehrungen, um Lärm nicht oder nur begrenzt zu verstärken, und hat eine bauaufsichtliche Zulassung als Gehörschutz. Kurzum: Das ICP-Gerät schützt das Gehör, während ein Standard-Hörgerät dieses in einer Lärmsituation eher überlasten würde.
Wie bekommt man ein ICP-Hörgerät?
Wenn Sie vermuten, dass Sie ein ICP-Hörgerät brauchen, ist der erste Schritt der Gang zum HNO-Arzt. Dieser kann Ihre Hörminderung diagnostizieren. Liegt eine Lärmschwerhörigkeit vor, erhalten Sie eine Verordnung für ein ICP-Hörgerät. Anschließend wenden Sie sich an einen ICP-zertifizierten Hörakustiker. Der Akustiker wird mit Ihnen geeignete ICP-Modelle auswählen und einen Antrag bei der Berufsgenossenschaft stellen. Nach Prüfung und Genehmigung durch die BG wird das Hörgerät individuell für Sie angepasst. Ohne BG (z.B. wenn es keine berufliche Ursache gibt) kann ein Hörakustiker ebenfalls ein ICP-Gerät anpassen, dann allerdings zu den üblichen Konditionen der Krankenkasse oder privat.
Übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten?
Ja, in vielen Fällen übernimmt die Berufsgenossenschaft die kompletten Kosten für ein ICP-Hörgerät. Voraussetzung ist, dass Ihre Schwerhörigkeit als Berufskrankheit (Lärmschaden) anerkannt ist und eine Indikation für die Versorgung mit einem ICP-Hörsystem besteht. Ist dies gegeben, trägt die BG die Kosten des Hörgeräts selbst sowie notwendiges Zubehör, Anpassung und Service. Sie als Versicherter müssen dann keinen Eigenanteil zahlen. Falls die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, greift die normale Kostenerstattung der Krankenkasse (bei medizinischer Notwendigkeit bezuschusst diese das Hörgerät, allerdings meist in geringerem Umfang).
Kann man ein ICP-Hörgerät auch außerhalb der Arbeit tragen?
Ja. ICP-Hörgeräte sind vollwertige Hörgeräte und können jederzeit im Alltag genutzt werden. Sie können Ihr ICP-Gerät nach der Arbeit einfach weiter tragen, zum Beispiel im Straßenverkehr, beim Einkauf oder zu Hause. In ruhigen Umgebungen arbeitet es im Prinzip wie ein herkömmliches Hörgerät und verstärkt Töne entsprechend Ihrem Hörbedarf. Es ist also nicht nötig, zwei verschiedene Hörgeräte zu besitzen – Ihr ICP-Modell deckt den Arbeitslärm ebenso ab wie alle anderen Hörsituationen. Viele Nutzer empfinden es als Vorteil, dass Kollegen das ICP-Gerät im Ohr als normalen Gehörschutz wahrnehmen und nicht sofort als Hörgerät erkennen. So kann man diskret und ohne Unterbrechung vom Arbeitsumfeld in den privaten Bereich wechseln.