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Die neue Lösung für Menschen mit eingeschränktem Hörvermögen

Immer wieder kommt es in Deutschland vor, dass Menschen bei einem Wohnungsbrand eine Rauchvergiftung erleiden, bevor sie sich retten können. Daher gehören Rauchmelder zu den unverzichtbaren Bestandteilen der Wohnungsausstattung. Mittlerweile sind Rauchmelder sogar schon seit einigen Jahren in allen Bundesländern Pflicht. Allerdings können je nach Gültigkeitsbereich die Bestimmungen unterschiedlich ausfallen. Üblich ist indes überall, dass sämtliche gängigen Geräte durch ein schrilles, akustisches Alarmsignal auf eine Gefahrensituation durch Rauch aufmerksam machen. Gerade diese hochfrequenten Töne können jedoch für Menschen mit einem beeinträchtigten Hörvermögen nur schwer oder sogar überhaupt nicht wahrnehmbar sein. Prinzipiell betroffen sind davon zwischen 15 und 20 Millionen Menschen in Deutschland. Dazu kommen noch einmal knapp 100.000 Menschen, bei denen ein kompletter Hörverlust vorliegt.


Spezielle Rauchmelder erforderlich

Technisch besteht zwar die Möglichkeit, den Rauchmelder über einen kompatibles Bluetooth-Modul mit dem Hörsystem zu verbinden. In der Praxis ist das jedoch für einen wirksamen Schutz ungeeignet. Insbesondere zu Hause kommt es häufig vor, dass das Hörgerät beispielsweise beim Lesen, während des Schlafens, im Badezimmer oder zum Aufladen abgelegt wird. Menschen mit Hörverlust sollten also einen speziell für sie entwickelten Rauchmelder installieren beziehungsweise einen geeigneten Melder durch ein Funkmodul für Hörgeschädigte ergänzen.


Wie funktionieren Rauchmelder für Hörgeschädigte?

Ein wesentliches Merkmal von Rauchmeldern, die für Personen mit eingeschränktem Hörvermögen geeignet sind, besteht darin, dass sie über Funk eine Verbindung zu anderen Geräten herstellen können. Damit ist es möglich, das Warnsignal an ein Stroboskoplicht weiterzuleiten. Diese Lichtsysteme sind zur Wandmontage geeignet und senden extrem grelle Lichtblitze aus. Sie sind so intensiv, dass sie auch bei geschlossenen Augen wahrgenommen werden können. Selbst den Schlaf können die Blitzlampen unterbrechen.


Weitere Verbindungsmöglichkeiten

Zur Sicherheit ist hier jedoch empfehlenswert, ein Gerät zu wählen, welches zusätzlich mit einem Funk-Vibrationskissen verbunden werden kann. Es kann zwischen Bettrahmen und Matratze fixiert werden oder unter dem Kopfkissen Platz finden. Zusammen mit dem Stroboskoplicht sorgt das Vibrationskissen für einen noch wirkungsvolleren Alarm-Effekt vor allem in der Nacht. Je nach Modell können Sie den Funk-Rauchmelder zudem mit einer Lichtklingel oder einem Blitzwecker verbinden. Bei einigen ist es sogar möglich, einen zusätzlichen akustischen Alarm mit besonders tiefen Frequenzen, die bei bestimmten Hörbeeinträchtigungen weiterhin gut wahrgenommen werden, zu integrieren.


Können die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden?

Günstig für Betroffene ist, dass die Kosten eines Rauchmelders für Hörgeschädigte im Bedarfsfall von der Krankenkasse übernommen werden müssen. Das hat das Bundessozialgericht schon am 18.06.2014 so dargelegt. Daher gelten diese Rauchmelder als Hilfsmittel im Sinne von § 33 SGB IV. Die infrage kommenden Geräte sind im GKV-Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt. Dort sind Produkte gelistet, für die grundsätzlich eine Leistungspflicht seitens der Krankenkasse besteht.




Komplettsystem oder nur Erweiterungsmodul?

Zur Auswahl stehen Rauchmelder für Hörgeschädigte als Komplettsysteme oder als Alarmierungsmodule, mit denen ein kompatibles, konventionelles System erweitert werden kann. Bei den Komplett-Rauchmeldern handelt es sich in der Regel um gewöhnliche Modelle, die zugunsten einer optimalen Kompatibilität mit den zusätzlichen Funkmodulen modifiziert wurden. Die separaten Funk-Erweiterungsmodule hingegen lassen sich in verschiedene Systeme einbinden. Das können Rauchmelder, aber auch CO- beziehungsweise Kohlenmonoxid-Warnmelder oder Hitzewarnmelder sein.


Vor dem Kauf Rezept und Kostenvoranschlag einholen

Bevor Sie jedoch einen Lichtsignal-Rauchmelder anschaffen, sollten Sie sich über die Eigenschaften der einzelnen Geräte in einer unserer HÖRLAND-Filialen informieren. Außerdem benötigen Sie, damit die Kostenübernahme erfolgen kann, ein Rezept von Ihrem HNO-Arzt sowie einen Kostenvoranschlag für Rauchmelder, Zubehör und Montage. Erst nachdem diese Unterlagen bei der Krankenkasse eingegangen sind und geprüft wurden, sollten Sie sich für ein Rauchmelde-Lichtsystem entscheiden. Gerne beraten wir Sie in unseren HÖRLAND-Filialen auch zu weiteren Fragen im Zusammenhang mit Rauchwarnmeldern für Hörgeschädigte. Jetzt Termin vereinbaren!